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Wärmepumpe & Bewilligung

Wärmepumpe: Baubewilligung oder Meldung? Übersicht für alle 26 Kantone

Ob eine Luft/Wasser-Wärmepumpe ein Baugesuch braucht oder ob eine Meldung genügt, entscheidet sich kantonal – und je nachdem, ob das Gerät innen oder aussen steht. Hier die kurze, belegte Übersicht pro Kanton.

Redaktionelle Übersicht, keine RechtsberatungStand:

Meldeverfahren möglich

9 Kantone
ZH

Zürich

Meldeverfahren möglich
Aussenaufstellung
Aussenaufstellung bis 2 m³ im Meldeverfahren an das Bauamt. In Kern-, Ortsbild- oder Denkmalschutzlagen bleibt es ein Baugesuch.
Innenaufstellung
Innenaufstellung im Meldeverfahren.
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde: Gewässerschutzbewilligung des AWEL; Meldeverfahren nur bei ≥ 2,5 m Grenzabstand je Sonde. Grundwasser: immer wasserrechtliche Konzession.

In Kraft seit 1.1.2023 (Bauverfahrensverordnung).

Quelle: BVV § 2a; AWEL «Leitfaden Wärmepumpen».

GL

Glarus

Meldeverfahren möglich
Aussenaufstellung
Seit 1.5.2025: Aussenaufstellung in der Bauzone im Meldeverfahren. Kulturobjekte und geschützte Ortsbilder bleiben Baugesuch.
Innenaufstellung
Seit 1.5.2025: Innenaufstellung in der Bauzone ohne Baubewilligung.
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde bleibt Baugesuch (Zusatzformular) samt Gewässerschutz.

In Kraft seit 1.5.2025 (Bauverordnung, Landratsbeschluss Nov. 2024).

Quelle: BauV Art. 74/75; gl.ch.

BS

Basel-Stadt

Meldeverfahren möglich
Aussenaufstellung
Aussengerät bis 100 × 160 × 70 cm, gut eingebettet und lärmkonform: nur Meldung. Grösser oder mehrere Geräte (Volumen wird summiert) → Bewilligung.
Innenaufstellung
Innenaufstellung: baurechtlich weder Bewilligung noch Meldung.
Erdsonde / Grundwasser
Andere Quellen (Erdsonde usw.): Bewilligung.

In Kraft seit 9.1.2020.

Quelle: AUE/BGI-Merkblatt «Heizsysteme erneuerbare Energie».

BL

Basel-Landschaft

Meldeverfahren möglich
Aussenaufstellung
Aussenaufstellung bis 2 m³ in der Bauzone und ausserhalb von Schutzlagen: Meldeverfahren (30 Tage vor Baubeginn). Sonst E-Baugesuch.
Innenaufstellung
Innenaufstellung im Einzelfall mit der Gemeinde klären.
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde/Grundwasser: kantonale Gewässerschutzbewilligung.

Quelle: RBV § 94 lit. j; forms.bl.ch (Reinach mit eigenem Inspektorat).

SH

Schaffhausen

Meldeverfahren möglich
Aussenaufstellung
Seit 1.1.2024: Meldeverfahren für Aussengeräte bis 2 m³ (30 Tage vor Baubeginn, an die örtliche Baubehörde).
Innenaufstellung
Innen mit nicht brennbarem Kältemittel: Meldeverfahren. Brandschutz-Abweichung → Baugesuch.
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde: Meldung nur bei ≥ 2,5 m Grenzabstand; Ausführung erst nach rechtskräftiger Gewässerschutzbewilligung.

In Kraft seit 1.1.2024 (§ 20sexies BauV).

Quelle: BauV § 20sexies; sh.ch Meldeformular.

AG

Aargau

Meldeverfahren möglich
Aussenaufstellung
Seit 1.4.2025 (§ 49b): Meldeverfahren in der Bauzone, wenn alle fünf Bedingungen erfüllt sind (u. a. keine Schutzlage, Lärmnachweis, Vorsorge). Sonst Baugesuch über eBau.
Innenaufstellung
§ 49b unterscheidet nicht nach innen/aussen.
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde/Grundwasser: kantonale Gewässerschutzbewilligung.

In Kraft seit 1.4.2025 (§ 49b BauV).

Quelle: § 49b BauV; energievollzug.ch/ag.

VD

Waadt

Meldeverfahren möglich
Aussenaufstellung
Aussen Luft/Wasser (oder Luft/Luft) auf Bestandsbauten: Meldung (annonce) nach Art. 68c RLATC, wenn alle Bedingungen kumulativ erfüllt sind (u. a. Volumen ≤ 2 m³). Sonst Baubewilligung.
Innenaufstellung
Gleiches Formular bei Innenaufstellung. Neubauten sind nicht im Melde-Pfad.
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde/Grundwasser: DGE.

Anwendungs-Merkblatt und FAQ «PAC 2026» in Umlauf (Formularstand beachten).

Quelle: Art. 68c RLATC; DGE-Formular «annonce PAC».

VS

Wallis

Meldeverfahren möglich
Aussenaufstellung
Ersatz auf einem Bestandsbau mit leiser Luft/Wasser- oder Luft/Luft-Anlage: Meldung (annonce) 60 Tage vor Baubeginn (Art. 22 Bauverordnung). Sonst ordentliche Bewilligung.
Innenaufstellung
Vom selben Art. 22 erfasst, sofern Luft/Wasser oder Luft/Luft.
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde/Grundwasser: separate wasserrechtliche Bewilligung.

Art. 22 OC in Kraft; Energiegesetz seit 1.1.2025 (nicht mit dem Melde-Pfad vermischen).

Quelle: OC Art. 22; LC Art. 48; vs.ch SAJMTE.

GE

Genf

Meldeverfahren möglich
Aussenaufstellung
Aussen auf Bestandsbau in der Bauzone von der Baubewilligung befreit, wenn alle Bedingungen erfüllt sind (u. a. ≤ 20 kW, Integration, Lärm, Zertifizierung). Sonst Baubewilligung (OAC). Anmeldung an die Energiebehörde vor Baubeginn.
Innenaufstellung
Innen auf Bestandsbau in der Bauzone: keine Baubewilligung, Anmeldung an das OCEN.
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde/geothermische Anlagen: Baubewilligung (OAC).

In Kraft seit 24.1.2025 (LCI Art. 1 Abs. 8–11).

Quelle: LCI Art. 1 Abs. 8–11; ge.ch (Stand 28.5.2026).

Innen Meldung, aussen Baugesuch

2 Kantone
SZ

Schwyz

Innen Meldung, aussen Baugesuch
Aussenaufstellung
Aussenaufstellung in der Bauzone: vereinfachtes Baugesuch (mit Nachbarzustimmung oder 20-tägiger Anzeige). Ausserhalb der Bauzone: ordentliches Baugesuch.
Innenaufstellung
Innenaufstellung im Meldeverfahren.
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde: Amt für Umwelt. Grundwasser: Konzession des Regierungsrats.

Quelle: Kantonale Wegleitung «Luft/Wasser-Wärmepumpen».

SO

Solothurn

Innen Meldung, aussen Baugesuch
Aussenaufstellung
Aussen- und Split-Anlagen bleiben baubewilligungspflichtig (§ 3 KBV, Heizungsanlagen).
Innenaufstellung
Seit 1.10.2024: reine Innenaufstellung im Meldeverfahren (§ 3bis KBV, 30 Tage vorher, mit Lärmschutznachweis).
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde/Grundwasser: Richtlinie des AfU, über das Baugesuch.

Innen-Meldung in Kraft seit 1.10.2024; aussen/Split unverändert.

Quelle: KBV § 3 / § 3bis (Stand 1.10.2024).

Baugesuch / Baubewilligung

14 Kantone
BE

Bern

Baugesuch / Baubewilligung
Aussenaufstellung
Aussen- und Split-Anlagen sind baubewilligungspflichtig (Baugesuch über eBau) samt Lärmschutznachweis.
Innenaufstellung
Innenaufstellung baubewilligungsfrei, aber meldepflichtig (Art. 40a KEnG). Ausnahme: Denkmal/Bauinventar oder brennbares Kältemittel → Baugesuch.
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde: Gewässerschutzbewilligung des AWA (inkl. Bohrbewilligung). Grundwasser: Konzession.

Motion 205-2023 angenommen (Meldung statt Baugesuch für einfache Fälle); noch nicht in Kraft.

Quelle: BewD Art. 6/7; Richtlinien 2015 Kap. 3.5; KEnG Art. 40a.

LU

Luzern

Baugesuch / Baubewilligung
Aussenaufstellung
Baugesuch – meist im vereinfachten Verfahren (§ 53 PBV), wegen des Lärms.
Innenaufstellung
Auch innen entsteht Aussenlärm → Lärmbeurteilung, ebenfalls über das Baugesuch.
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde: kantonale Gewässerschutzbewilligung. Grundwasser: Konzession.

Quelle: uwe.lu.ch; § 53/54 PBV.

UR

Uri

Baugesuch / Baubewilligung
Aussenaufstellung
Keine kantonale Bewilligung nötig; das Bauverfahren läuft über die Gemeinde, Lärmschutznachweis Pflicht.
Innenaufstellung
Gemeinde; Massnahmennachweis Haustechnik.
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde/Grundwasser: Bohrbewilligung der Baudirektion, danach Konzession (zweistufig).

Quelle: ur.ch, Amt für Energie.

OW

Obwalden

Baugesuch / Baubewilligung
Aussenaufstellung
Keine Umweltbewilligung des ALU nötig, aber kein Melde-Tatbestand – in der Praxis Baugesuch der Gemeinde mit Lärmbeurteilung.
Innenaufstellung
Ebenfalls Lärmbeurteilung; nicht in der baubewilligungsfreien Liste des PBG.
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde/Grundwasser: Bewilligung des ALU (Gewässerschutz).

Quelle: ow.ch; PBG Art. 106–108.

NW

Nidwalden

Baugesuch / Baubewilligung
Aussenaufstellung
Baubewilligungspflichtig; Baugesuch bei der Gemeinde mit Lärmschutznachweis.
Innenaufstellung
Auch innen Lärm (Luft- und Körperschall); gleiche Baugesuch-Praxis.
Erdsonde / Grundwasser
Grundwasser: Konzession. Erdsonde: kantonale Bewilligung.

Quelle: nw.ch, Amt für Umwelt und Energie.

ZG

Zug

Baugesuch / Baubewilligung
Aussenaufstellung
Aussenaufstellung braucht ein Baugesuch; die Energie-Bauanzeige (EN-120) ersetzt es nicht.
Innenaufstellung
Wärmeerzeugerersatz als Bauanzeige mit EN-120-ZG (20 Tage vor Baubeginn).
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde/Grundwasser: kantonale Bewilligung bzw. Konzession.

Vollzugspraxis kant. Energiegesetz v3 (7.11.2025); Bau-Weg unverändert.

Quelle: zg.ch «Vollzugspraxis kantonales Energiegesetz».

FR

Freiburg

Baugesuch / Baubewilligung
Aussenaufstellung
Heizungswechsel = vereinfachtes Baubewilligungsverfahren (Art. 85 ReLATeC) – kein reines Meldeverfahren.
Innenaufstellung
Gleicher Art. 85 (Wechsel des Heizsystems).
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde: ordentliche Bewilligung + Gewässerschutz.

Quelle: ReLATeC Art. 85; Einreichung über FRIAC.

AR

Appenzell Ausserrhoden

Baugesuch / Baubewilligung
Aussenaufstellung
Baugesuch (durch Obergerichtspraxis bestätigt) samt Lärmschutznachweis.
Innenaufstellung
Kein eigenes Meldeverfahren; Energienachweis im/nach dem Bauverfahren.
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde: Bohrbewilligung des AfU; Kaution bis zur Schlussdokumentation.

Quelle: ar.ch; Obergericht AR (2023).

AI

Appenzell Innerrhoden

Baugesuch / Baubewilligung
Aussenaufstellung
Baugesuch mit FWS-Lärmschutznachweis.
Innenaufstellung
Gleiche Baugesuch-Praxis (Lärm im Bauverfahren).
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde: Bewilligung der Baubewilligungsbehörde; Zulässigkeitskarte gelb/braun/rot.

Quelle: ai.ch «Luft/Wasser-Wärmepumpen».

SG

St. Gallen

Baugesuch / Baubewilligung
Aussenaufstellung
Immer baubewilligungspflichtig (innen wie aussen), meist im vereinfachten Verfahren.
Innenaufstellung
Auch innen Baugesuch, selbst beim reinen Heizungsersatz.
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde: Amt für Umwelt.

Quelle: sg.ch «Wegleitung für das Baugesuch 2025».

GR

Graubünden

Baugesuch / Baubewilligung
Aussenaufstellung
Baubewilligung der Standortgemeinde mit Lärmnachweis (Cercle Bruit).
Innenaufstellung
Auch der Einbau der WP-Anlage braucht das Gemeinde-Baugesuch.
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde: Bewilligung des ANU (Bau und Betrieb), ggf. plus Gemeinde-Baugesuch.

Quelle: ANU-Verwaltungsverordnung BW003.

TG

Thurgau

Baugesuch / Baubewilligung
Aussenaufstellung
Heute: Baugesuch der Gemeinde (Merkblatt AfU). Die geplante Melde-Verordnung ist noch nicht in Kraft.
Innenaufstellung
Im Verordnungsentwurf genannt, aber noch nicht rechtskräftig.
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde: Bewilligung des AfU (Gewässerschutz).

Melde-Grundsatz im PBG (5.3.2025); Verordnung war bis 15.5.2026 in Vernehmlassung, noch nicht in Kraft.

Quelle: umwelt.tg.ch Merkblatt; PBV-Entwurf.

TI

Tessin

Baugesuch / Baubewilligung
Aussenaufstellung
Baubewilligung (licenza edilizia); ein Aussengerät verändert das Erscheinungsbild → ordentliches Verfahren.
Innenaufstellung
Innen-Ersatz allenfalls als notifica (Art. 6) – gemeindeabhängig, nicht automatisch.
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde/Grundwasser: SPAAS/UPAAI.

Totalrevision des Baugesetzes (Konsultation) würde Wärmepumpen ins vereinfachte Verfahren nehmen; nicht in Kraft.

Quelle: Legge edilizia Art. 4–6.

JU

Jura

Baugesuch / Baubewilligung
Aussenaufstellung
Baubewilligung (permis de construire, Art. 1 LCAT); kein eigener Melde-Tatbestand für Wärmepumpen.
Innenaufstellung
Gleiche Bewilligung; die Energienachweise laufen darin mit.
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde/Grundwasser: Office de l’environnement.

Quelle: LCAT Art. 1, 17.

Kantonal (noch) nicht geregelt

1 Kantone
NE

Neuenburg

Kantonal (noch) nicht geregelt
Aussenaufstellung
Kein kantonaler Melde-Tatbestand; das Bauverfahren ist kommunal und im Einzelfall bei der Gemeinde zu klären.
Innenaufstellung
Ebenso kommunal zu klären.
Erdsonde / Grundwasser
Erdsonde: kantonale Wasser-Bewilligung. Jeder Heizungsersatz ist zudem im GAPE anzumelden (Energie).

LCEn seit 1.5.2021 regelt den Erneuerbaren-Anteil (keine Bau-Meldung).

Quelle: ne.ch; LCEn 2021 / GAPE.

Was in allen Kantonen gilt

Unabhängig vom Verfahren gibt es Pflichten, die praktisch überall greifen. Sie ersetzen einander nicht, sondern stapeln sich.

  • Lärmschutznachweis: Für Aussengeräte praktisch immer nötig (Planungswerte LSV Anhang 6, FWS/Cercle-Bruit-Tool). Gilt auch im Meldeverfahren.
  • Erdsonde/Grundwasser: fast überall zusätzliche kantonale Gewässerschutzbewilligung bzw. Konzession – ein eigenes Verfahren.
  • Schutzlagen: In Kern-, Ortsbild-, Denkmal- oder Gewässerschutzzonen ist meist ein Baugesuch fällig, auch wo sonst ein Meldeverfahren gilt.
  • Energiemeldung: Der Heizungsersatz ist zusätzlich energetisch zu melden (EN-120 / kantonale Formulare) – separat vom Baurecht.
  • Förderung: Fördergesuche (Gebäudeprogramm) sind ein dritter Strang und müssen in der Regel vor Baubeginn gestellt werden.
  • Meldung ≠ Freipass: Auch nach einer Meldung kann die Gemeinde ein Vorhaben ins Baugesuch heben, wenn Interessen berührt sind.

Häufige Fragen

Braucht eine Luft/Wasser-Wärmepumpe eine Baubewilligung?

Das hängt vom Kanton und von der Aufstellung ab. Eine aussen aufgestellte Wärmepumpe braucht in vielen Kantonen ein (vereinfachtes) Baugesuch; einige Kantone erlauben unter Bedingungen ein Meldeverfahren. Eine innen aufgestellte Anlage ist oft freier gestellt. In jedem Fall ist ein Lärmschutznachweis nötig.

Was ist der Unterschied zwischen Meldeverfahren und Baugesuch?

Beim Meldeverfahren wird das Vorhaben der Behörde gemeldet; regt sich innert einer Frist (oft 30 Tage) kein Widerspruch, darf gebaut werden. Ein Baugesuch ist das ordentliche Bewilligungsverfahren mit Prüfung und Entscheid. Auch im Meldeverfahren kann die Gemeinde ein Vorhaben ins Baugesuch heben.

Braucht eine Innen-Wärmepumpe eine Bewilligung?

In mehreren Kantonen ist die Innenaufstellung baubewilligungsfrei oder nur meldepflichtig. Es bleiben aber Pflichten wie der Lärmschutznachweis (Innengeräte geben Schall über Schächte ab) und die Energiemeldung. In Schutzlagen (Denkmal, Ortsbild) kann trotzdem ein Baugesuch nötig sein.

Braucht eine Erdsonden-Wärmepumpe eine zusätzliche Bewilligung?

Ja. Erdsonden benötigen praktisch überall eine kantonale Gewässerschutzbewilligung (mit Bohrbewilligung), Grundwassernutzung zusätzlich eine Konzession. Das ist ein eigenes Verfahren neben dem Baurecht.

Was gilt im Kanton Bern?

Heute sind aussen und als Split aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen im Kanton Bern baubewilligungspflichtig (Baugesuch über eBau) samt Lärmschutznachweis; die Innenaufstellung ist baubewilligungsfrei, aber meldepflichtig (Art. 40a KEnG). Eine Motion für ein Meldeverfahren ist angenommen, aber noch nicht in Kraft.

Baueingabe im Kanton Bern – fertiges Dossier statt Formularchaos

Permito klärt das Verfahren, erstellt Situationsplan und Lärmnachweis und exportiert die Unterlagen – bereit für Gemeinde und eBau. Aktuell für den Kanton Bern, weitere folgen.

Diese Übersicht ist eine redaktionelle Zusammenstellung nach bestem Wissen (Stand 16. August 2026) und ersetzt keine rechtliche Abklärung mit der zuständigen Gemeinde oder kantonalen Fachstelle. Massgebend sind die jeweils geltenden kantonalen und kommunalen Vorschriften.