Ein Lärmnachweis (Lärmschutznachweis) belegt, dass eine Wärmepumpe die gesetzlichen Lärmgrenzwerte am massgebenden Immissionsort nicht überschreitet. Aussen aufgestellte Wärmepumpen zählen nach Schweizer Recht als ortsfeste Anlagen und unterliegen der Lärmschutz-Verordnung (LSV). Der Nachweis wird im Baubewilligungsverfahren bei der Gemeinde eingereicht.
Konkret zeigt er, welcher Beurteilungspegel an einem bestimmten Punkt entsteht — in der Regel am nächstgelegenen Fenster eines schutzbedürftigen Raums — und vergleicht ihn mit dem gesetzlichen Grenzwert der entsprechenden Empfindlichkeitsstufe. Liegt der Wert darunter, ist der Nachweis erfüllt.
Luft/Wasser-Wärmepumpen im Aussenbereich sind im Kanton Bern in der Regel baubewilligungspflichtig und benötigen zwingend einen Lärmnachweis. Im Zweifelsfall lohnt sich eine kurze Voranfrage bei der Gemeinde.